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   OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13   

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https://dejure.org/2013,24695
OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13 (https://dejure.org/2013,24695)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.09.2013 - 10 UF 64/13 (https://dejure.org/2013,24695)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. September 2013 - 10 UF 64/13 (https://dejure.org/2013,24695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Ansprüchen aus einem formnichtigen Vertrag auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 196; BGB § 199 Abs. 1
    Verjährung von Ansprüchen aus einem formnichtigen Vertrag auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 309/09

    Verjährungsbeginn eines Bereicherungsanspruchs: Subjektive Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13
    Nicht erforderlich ist , dass der Bereicherungsgläubiger aus den ihm bekannten Umständen den rechtlichen Schluss zieht, vom Empfänger Rückgewähr des zugeflossenen Vermögensvorteils verlangen zu können (Schwab in MünchKomm, a.a.O., § 812 BGB, Rz. 422; BGH, MDR 2010, 1067).

    Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch verfolgt, hat hiernach Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen, wenn er von der Leistung und von den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (vgl. BGH, MDR 2010, 1067; MDR 2008, 636; Grothe/MünchKomm. a.a.O., § 199, Rz. 20 a und 26; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 199, Rz. 33).

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 118/07

    Verjährung von gesetzlichen Ansprüchen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13
    Diese Frist gilt auch für die Rückgewähransprüche aus einem nichtigen Grundstücksübertragungsvertrag (vgl. BGH MDR 2008, 619) und zwar auch dann, wenn der eine Vertragspartner die versprochene Grundstücksübertragung noch nicht vorgenommen hat.
  • BGH, 29.01.2008 - XI ZR 160/07

    Sicherungswirkung der Bürgschaft eines Bauträgers; Fälligkeit der Forderung aus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13
    Ein Gläubiger, der einen Bereicherungsanspruch verfolgt, hat hiernach Kenntnis von den Umständen, die diesen Anspruch begründen, wenn er von der Leistung und von den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (vgl. BGH, MDR 2010, 1067; MDR 2008, 636; Grothe/MünchKomm. a.a.O., § 199, Rz. 20 a und 26; Palandt/Ellenberger, a.a.O., § 199, Rz. 33).
  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98

    Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.09.2013 - 10 UF 64/13
    Die Vorschrift greift dann nicht ein, wenn die Leistung zwar in Kenntnis der Formungültigkeit, aber - wie hier - in der beiderseitigen Erwartung erbracht wird, das Rechtsgeschäft werde vollzogen und der Formmangel damit geheilt (vgl. hierzu BGH, MDR 1999, 1256; Palandt/Sprau, a.a.O., § 814, Rz. 6).
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